Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2014/07/0092

Rechtssatz

Die Rechtmäßigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Titelbescheides kann im Verfahrensstadium der Kostenvorschreibung nicht mehr in Frage gestellt werden vergleiche E 26. März 2009, 2008/07/0124).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2014/07/0093