Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0071

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis des VwG auf fehlende Rechtsprechung des VwGH zu einer näher bezeichneten Verwaltungsvorschrift wird nicht dargelegt, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vom VwGH im Rahmen der Entscheidung über die Revision zu lösen wäre vergleiche B 21. Jänner 2015, Ro 2014/04/0074).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014070071.J01