Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0041

Rechtssatz

Welche Maßnahme iSd Paragraph 73, AWG 2002 als "erforderlich" anzusehen ist, ist im Regelfall unter Beiziehung eines Sachverständigen anhand der konkreten Umstände des Falles zu prüfen vergleiche B 25. September 2014, Ro 2014/07/0080).