Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0041

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/07/0032 E 25. Juli 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Auf eine konkrete Kontamination kommt es bei der Beurteilung des Vorliegens von "gefährlichem Abfall" nicht an vergleiche E 18. November 2010, 2007/07/0035).