Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0040

Rechtssatz

Ein auf Paragraph 21 a, WRG 1959 gestützte Auftrag darf nur an Wasserberechtigte ergehen, wenn sie zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch Wasserberechtigte sind.