Verwaltungsgerichtshof
18.12.2014
Ro 2014/07/0033
Die Vorzugsentscheidung - die die materielle Entscheidung des Widerstreitverfahrens ist - stellt keine Genehmigung iSd Artikel 11, Absatz eins, Ziffer 7, B-VG dar vergleiche VfGH E 4. Oktober 2012, B 563/11). Nichts anderes kann für die Zurückweisung eines Widerstreitantrages als formelle Entscheidung des Widerstreitverfahrens gelten.