Verwaltungsgerichtshof
29.04.2014
Ra 2014/04/0003
Eine die Zulässigkeit der Revision begründende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn die Entscheidung über die Revision von der Lösung dieser Rechtsfrage abhängt (Hinweis B vom 25. März 2014, Ra 2014/04/0001).