Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0066

Rechtssatz

Parteibeschwerden im Sinne des Artikel 132, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG sind nur insoweit zu prüfen, als die Frage einer Verletzung von subjektivöffentlichen Rechten Gegenstand ist (Hinweis E vom 27. August 2014, Ro 2014/05/0062).