Verwaltungsgerichtshof
17.12.2014
Ro 2014/03/0066
Es kommt neben den eingereichten Projektunterlagen insbesondere dem Willen des Projektwerbers, ein Vorhaben in gewisser Weise auszuführen, eine zentrale Bedeutung in einem gemäß Paragraph 3, Absatz 7, UVPG 2000 zu führenden Feststellungsverfahren zu.