Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0066

Rechtssatz

Es kommt neben den eingereichten Projektunterlagen insbesondere dem Willen des Projektwerbers, ein Vorhaben in gewisser Weise auszuführen, eine zentrale Bedeutung in einem gemäß Paragraph 3, Absatz 7, UVPG 2000 zu führenden Feststellungsverfahren zu.