Verwaltungsgerichtshof
17.12.2014
Ro 2014/03/0066
Der Begriff der Geländeveränderung ("Flächenverbrauch durch Pistenneubau mit Geländeveränderung") findet sich bereits in der Ziffer 14, des Anhanges 1 der Stammfassung des UVPG 2000, Bundesgesetzblatt Nr 697 aus 1993,. Allerdings enthalten weder die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage Regierungsvorlage 269 BlgNR römisch achtzehn. Gesetzgebungsperiode noch der Bericht des Umweltausschusses Ausschussbericht 1179 BlgNR römisch achtzehn. Gesetzgebungsperiode zur Stammfassung des UVPG 2000 einen Hinweis für die Auslegung des Begriffs der Geländeveränderung. Durch die Novellierung des UVPG 2000 mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 89 aus 2000, wurde der für die Beurteilung der UVP-Pflicht von Schigebieten bzw deren Erweiterung maßgebliche Tatbestand in die Ziffer 12, des Anhanges 1 leg cit transferiert, wobei auch in Ziffer 12, Litera b, leg cit weiterhin auf die Flächeninanspruchnahme durch Geländeveränderung abgestellt wird. Weder die Materialien zur UVP-Novelle 2000 (IA 168/A römisch 21 . Gesetzgebungsperiode noch die Materialien zu den nachfolgenden Novellen, mit denen die Ziffer 12, des Anhanges 1 geändert wurde Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 153 aus 2004,; Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 87 aus 2009,), enthalten nähere Ausführungen dazu, wie der Begriff der Geländeveränderung im Sinne der Ziffer 12, Litera b, UVP-G 2000 auszulegen ist.
Besprechung in:
RdU 06 aus 2015,, 256-262;