Verwaltungsgerichtshof
17.12.2014
Ro 2014/03/0066
Die Frage, welche Maßnahmen der Änderung eines bestehenden Vorhabens zuzurechnen sind, ist extensiv zu beurteilen.
Besprechung in:
RdU 06/2015, 256-262;RdU 06 aus 2015,, 256-262;