Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0066

Rechtssatz

Die Frage, welche Maßnahmen der Änderung eines bestehenden Vorhabens zuzurechnen sind, ist extensiv zu beurteilen.

Beachte

Besprechung in:

RdU 06 aus 2015,, 256-262;