Verwaltungsgerichtshof
22.09.2014
Ra 2014/03/0030
Nichtstattgebung - Übertretung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes -
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses nicht zu prüfen, weil diese Prüfung nicht dem vorliegenden Provisorialverfahren, sondern dem ordentlichen Verfahren vorbehalten ist vergleiche etwa VwGH vom 14. April 2014, Ra 2014/04/0004, mwH). Auch sind nach der ständigen Rechtsprechung die Erfolgsaussichten der Revision im vorliegenden Provisorialverfahren nicht zu prüfen vergleiche dazu etwa VwGH vom 4. November 2013, AW 2013/04/0045 und VwGH vom 5. Mai 2014, Ro 2014/06/0005).