Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0021 E 31. März 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014030002.J03