Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2014

Geschäftszahl

Ra 2014/03/0001

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EGMR und die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich bei Disziplinarverfahren nicht um Verfahren über eine strafrechtliche Anklage handelt (Hinweis E vom 15. September 2011, 2011/09/0038, und E vom 24. April 2012, 2011/09/0013 (unter Hinweis auf EGMR vom 31. Mai 2011, App 16137/04, Kurdov und Ivanov gegen Bulgarien)).