Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/02/0135

Rechtssatz

Ein "Einspruch" gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/02/0068