Verwaltungsgerichtshof
28.03.2014
2014/02/0010
Eine Zeugenaussage kann eine geeignete Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG darstellen, jedoch muss die Verfolgungshandlung gegen eine bestimmte und nicht gegen eine erst später zu bestimmende Person gerichtet sein vergleiche E 20. April 1989, 85/18/0173).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2014/02/0011 E 28. März 2014