Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2014

Geschäftszahl

2014/02/0010

Rechtssatz

Eine Zeugenaussage kann eine geeignete Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG darstellen, jedoch muss die Verfolgungshandlung gegen eine bestimmte und nicht gegen eine erst später zu bestimmende Person gerichtet sein vergleiche E 20. April 1989, 85/18/0173).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2014/02/0011 E 28. März 2014