Verwaltungsgerichtshof
23.06.2015
Ra 2014/01/0210
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 5. September 2012, C- 71/11 und C-99/11, BRD gg Y Z) kommt es darauf an, ob der Asylbewerber aufgrund der Ausübung der Religionsfreiheit in seinem Herkunftsland u.a. tatsächlich Gefahr läuft, verfolgt oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden.