Verwaltungsgerichtshof
23.06.2015
Ra 2014/01/0210
GRS wie 2008/23/0721 E 11. November 2009 RS 1
Mit der Frage der asylrechtlichen Relevanz einer Konversion zum Christentum in Bezug auf den Iran hat sich der Verwaltungsgerichtshof wiederholt befasst vergleiche etwa das Erkenntnis vom 24. Oktober 2001, Zl. 99/20/0550; zuletzt das Erkenntnis vom 17. September 2008, Zl. 2008/23/0675, je mwN). Entscheidend ist demnach, ob der Fremde bei weiterer Ausführung seines (behaupteten) inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsste, aus diesem Grund mit die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktionen belegt zu werden. Ob die Konversion bereits - durch die Taufe - erfolgte oder bloß beabsichtigt ist, ist nicht entscheidend vergleiche das Erkenntnis vom 30. Juni 2005, Zl. 2003/20/0544, mwN).