Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/01/0176

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, es fehle Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Gewährung von Asyl an Flüchtlinge aus Pakistan bzw. Afghanistan, die der Glaubensgemeinschaft der Sikh angehörten, wird eine zur Zulässigkeit der Revisionen führende Rechtsfrage im Sinne des Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht aufgezeigt, weil eine einheitliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu jenen Kriterien vorhanden ist, die für die Prüfung und Zuerkennung des Status des Asylberechtigten maßgeblich sind, und sich diese nicht als länderspezifisch unterschiedlich darstellen vergleiche insoweit auch die die Zuerkennung von subsidiärem Schutz betreffenden Beschlüsse vom 31. Juli 2014, Ra 2014/18/0058, und vom 12. November 2014, Ra 2014/20/0133). Soweit gerügt wird, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sei bezogen auf andere von diesem Gericht bereits entschiedene Fälle nicht einheitlich, wird damit eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aufgezeigt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2014/01/0177

Ra 2014/01/0179

Ra 2014/01/0178