Verwaltungsgerichtshof
14.11.2013
2013/21/0156
Nach der Legaldefinition des Artikel 2, Ziffer 9, Visakodex, sind unter "Konsulat" die zur Visumerteilung ermächtigten Auslandsvertretungen eines Mitgliedstaats, die von einem Berufskonsularbeamten im Sinne des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen geleitet werden, zu verstehen. Darunter fallen grundsätzlich auch die Konsularabteilungen von Botschaften, was sich ohne weiteres schon aus dem Standardformular lt. Anhang römisch sechs des Visakodex, in dem (ua) ausdrücklich Botschaften als entscheidende Behörden vorgesehen sind, erschließt.
ECLI:AT:VWGH:2013:2013210156.X02