Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2016

Geschäftszahl

2013/17/0610

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0266 E 17. Februar 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Rechtsanspruch einer Partei auf Durchführung des Ermittlungsverfahrens in einer bestimmten Art und Weise, insb zur Durchführung eines Lokalaugenscheines, besteht nicht.