Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2016

Geschäftszahl

2013/17/0574

Rechtssatz

Beim Kreditkauf geht nach Paragraph 1063, ABGB das Eigentum grundsätzlich bereits mit der Übergabe und vor der Bezahlung des Kaufpreises vom Verkäufer auf den Käufer über vergleiche OGH RIS-Justiz RS0107162 (T3), RS0020678), ein allfälliger Eigentumsvorbehalt bedarf zu seiner Gültigkeit einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung vergleiche OGH RIS-Justiz RS0054266 (T2); zum Ganzen auch OGH vom 11. August 2015, 4 Ob 235/14h).