Verwaltungsgerichtshof
11.09.2014
2013/16/0221
Parteienvereinbarungen können auch dann Gegenstand einer Gebühr sein, wenn der vereinbarte Erfolg auch ohne Vorliegen der Vereinbarung kraft Gesetz einträte vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 17. März 1986, 84/15/0158, VwSlg 6095 F/1986, und vom 16. Oktober 1989, 88/15/0086), sofern darüber eine rechtserzeugende oder rechtsbezeugende Urkunde errichtet wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 11. März 2010, 2009/16/0029, mwN).