Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2016

Geschäftszahl

2013/15/0276

Rechtssatz

Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivil- (unternehmens-) rechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechts grundsätzlich nicht anzuerkennen vergleiche VwGH vom 25. Jänner 1995, 93/15/0027).