Verwaltungsgerichtshof
25.05.2016
2013/15/0276
Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivil- (unternehmens-) rechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechts grundsätzlich nicht anzuerkennen vergleiche VwGH vom 25. Jänner 1995, 93/15/0027).