Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2016

Geschäftszahl

2013/13/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/15/0090 E 22. September 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Auf eine Löschung von Abgabenschuldigkeiten nach Paragraph 235, BAO besteht kein Rechtsanspruch (Hinweis Ritz/2, BAO-Kommentar, Tz 2 zu Paragraph 235,).