Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2015

Geschäftszahl

2013/11/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/11/0012 B 29. März 2011 RS 1

(hier: nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Durch die Erlassung eines späteren Ladungsbescheides verzichtete die belangte Behörde implizit auf den Vollzug der in der ersten Ladung angedrohten Zwangsfolge. Durch die Erlassung des zweiten Ladungsbescheides wurde der erste gegenstandslos, womit die Rechtsverletzungsmöglichkeit durch den angefochtenen Bescheid wegfiel vergleiche die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, E 79 und E 80 zu Paragraph 19, AVG, zitierte hg. Judikatur).