Verwaltungsgerichtshof
15.10.2015
2013/11/0079
Das Nebeneinanderbestehen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses und eines freien Dienstvertrages ist nicht schlechthin ausgeschlossen. Es ist dabei entscheidend auf den Parteiwillen, die objektive Trennbarkeit und arbeitsrechtliche Schutzprinzipien abzustellen. Allerdings ist bei der vorzunehmenden Beurteilung nicht allein auf die vertragliche Gestaltung Bedacht zu nehmen, vielmehr primär die - allenfalls vom (schriftlichen) Vertrag abweichende - tatsächliche Gestaltung der Rechtsbeziehungen entscheidend und damit das Gesamtbild der konkret zu beurteilenden Beschäftigung maßgebend (Hinweis E vom 11. Juni 2014, 2012/08/0157).