Verwaltungsgerichtshof
24.02.2016
2013/10/0273
Auch bei Vorliegen bloß "mittelfristiger" Beeinträchtigungen der Interessen des Naturschutzes nach Paragraph eins, Absatz eins, Tir NatSchG 2005 kann eine Bewilligung nach Paragraph 29, Absatz 2, Ziffer eins, legcit nicht erteilt werden.