Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2016

Geschäftszahl

2013/10/0273

Rechtssatz

Auch bei Vorliegen bloß "mittelfristiger" Beeinträchtigungen der Interessen des Naturschutzes nach Paragraph eins, Absatz eins, Tir NatSchG 2005 kann eine Bewilligung nach Paragraph 29, Absatz 2, Ziffer eins, legcit nicht erteilt werden.