Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.07.2013

Geschäftszahl

2013/10/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/10/0204 E 27. November 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn die Waldeigenschaft einer Fläche nicht rechtskräftig nach Paragraph 5, ForstG 1975 festgestellt worden ist, kann die Waldeigenschaft von der Behörde im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrags als Vorfrage geprüft werden vergleiche E 3. Juli 2012, 2011/10/0118).