Verwaltungsgerichtshof
19.03.2014
2013/09/0179
GRS wie 2011/09/0023 E 20. Juni 2011 RS 2
Im bloßen Zugeben des Tatsächlichen ist kein qualifiziertes Geständnis iSd § 34 Abs. 1 Z. 17 StGB zu erblicken.Im bloßen Zugeben des Tatsächlichen ist kein qualifiziertes Geständnis iSd Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer 17, StGB zu erblicken.