Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2014

Geschäftszahl

2013/09/0179

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/09/0023 E 20. Juni 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Im bloßen Zugeben des Tatsächlichen ist kein qualifiziertes Geständnis iSd Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer 17, StGB zu erblicken.