Verwaltungsgerichtshof
17.12.2013
2013/09/0138
Es steht außer Frage, dass Selbstherrlichkeiten einzelner Organwalter im Zusammenhang mit deren Arbeitszeit zu einer schweren Belastung des Betriebsklimas führen können, weil sie ohne Zweifel Unruhe in die Belegschaft bringen und eine negative Vorbildwirkung ausstrahlen vergleiche E 25. Juni 1992, 92/09/0084).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/09/0139 E 17. Dezember 2013