Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2013

Geschäftszahl

2013/09/0138

Rechtssatz

Manipulationen betreffend die Arbeitszeit, die nicht geleistete Arbeitsstunden an der Dienststelle vortäuschen, stellen eine "Erschleichung" (jedenfalls im Sinne der Belegung von zu dieser Zeit nicht geleisteten Arbeitszeit) von Arbeitszeit dar.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2013/09/0139 E 17. Dezember 2013