Verwaltungsgerichtshof
17.12.2013
2013/09/0138
Manipulationen betreffend die Arbeitszeit, die nicht geleistete Arbeitsstunden an der Dienststelle vortäuschen, stellen eine "Erschleichung" (jedenfalls im Sinne der Belegung von zu dieser Zeit nicht geleisteten Arbeitszeit) von Arbeitszeit dar.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/09/0139 E 17. Dezember 2013