Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2013

Geschäftszahl

2013/09/0138

Rechtssatz

Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen vergleiche E 3. September 2002, 99/09/0152).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2013/09/0139 E 17. Dezember 2013