Verwaltungsgerichtshof
17.12.2013
2013/09/0138
Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen vergleiche E 3. September 2002, 99/09/0152).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/09/0139 E 17. Dezember 2013