Verwaltungsgerichtshof
23.05.2013
2013/09/0062
GRS wie 2012/09/0171 E 23. April 2013 RS 1
Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden einer Hilfsperson stützt, hat schon im Wiedereinsetzungsantrag durch ein substanziiertes Vorbringen darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft, etwa dass und in welcher Weise der Wiedereinsetzungswerber die erforderliche Kontrolle ausgeübt hat vergleiche E 27. Februar 1996, 95/08/0259; E 15. Oktober 2009, 2008/09/0225).