Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2014

Geschäftszahl

2013/09/0046

Rechtssatz

Die kumulierte Beschäftigung von Ausländern durch private Beschäftiger fügt der Volkswirtschaft im Allgemeinen und dem österreichischen Arbeitsmarkt im Besonderen einen nicht zu vernachlässigenden Schaden zu (Hinweis E VfGH 11. Oktober 2007, G 88/07 ua).