Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2014

Geschäftszahl

2013/09/0046

Rechtssatz

Sogar einer von einer unzuständigen Behörde erlassenen Amtshandlung billigt das Gesetz die Eigenschaft einer tauglichen Verfolgungshandlung zu. Auch eine entgegen Paragraph 47, Absatz eins, VStG erlassene, rechtswidrige Strafverfügung lässt den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten Person und einer bestimmten strafbaren Handlung erkennen vergleiche E 18. März 1998, 96/09/0246).