Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2016

Geschäftszahl

2013/08/0287

Rechtssatz

Zu der Frage, auf wessen Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird, hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass dies jene Person sei, die nach rechtlichen (und nicht bloß tatsächlichen Gesichtspunkten) aus den im Betrieb getätigten Geschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird, wen also das Risiko des Betriebes im Gesamten unmittelbar trifft vergleiche das hg. Erkenntnis vom 7. September 2011, 2008/08/0165, mwN).