Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2016

Geschäftszahl

2013/08/0287

Rechtssatz

Eine Vereinbarung über die Errichtung eines der Forstwirtschaft dienenden Holzschuppens ist kein Dienst-, sondern ein Werkvertrag, woran auch der Umstand nichts ändert, dass offenbar eine Bezahlung nach Stunden (das heißt nach Zeitaufwand) vereinbart worden ist.