Verwaltungsgerichtshof
19.02.2016
2013/08/0287
Eine Vereinbarung über die Errichtung eines der Forstwirtschaft dienenden Holzschuppens ist kein Dienst-, sondern ein Werkvertrag, woran auch der Umstand nichts ändert, dass offenbar eine Bezahlung nach Stunden (das heißt nach Zeitaufwand) vereinbart worden ist.