Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.2014

Geschäftszahl

2013/08/0280

Rechtssatz

Ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern haben unter den Voraussetzungen des Paragraph 8, AlVG vergleiche dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 11. September 2008, Zl. 2007/08/0049) bei objektiven Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit stattzufinden.