Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.2014

Geschäftszahl

2013/08/0280

Rechtssatz

Die Verschaffung von - wenn auch unter Umständen nützlichen - Daten für das AMS wäre kein zulässiger Zweck einer - unter der Sanktion des Paragraph 10, AlVG stehenden - Wiedereingliederungsmaßnahme vergleiche schon das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, Zl. 96/08/0042).