Verwaltungsgerichtshof
17.12.2015
2013/08/0154
Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Regelung vor, wonach dem Kommanditisten in Angelegenheiten der Geschäftsführung die Entscheidungsinitiative zukommt. Wie der Verwaltungsgerichtshof in einem gleichgelagerten Fall ausgesprochen hat, lässt sich dies auch nicht allein aus der Befugnis zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen ableiten vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 2. Mai 2012, 2009/08/0182).