Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.2013

Geschäftszahl

2013/08/0146

Rechtssatz

Eine Integration des Beschäftigten in einen Betrieb setzt das Vorhandensein eines Betriebs des Beschäftigers voraus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2013080146.X03