Verwaltungsgerichtshof
18.08.2015
2013/08/0121
Eine Bindung des Beschäftigten an den im Arbeitsvertrag bzw. in dessen Rahmen vom Dienstgeber bestimmten Arbeitsort stellt ein Indiz für die persönliche Abhängigkeit dar vergleiche dazu Mosler in Mosler/Müller/Pfeil (Hrsg.), SV-Kommentar Paragraph 4, Rz 91),