Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.08.2015

Geschäftszahl

2013/08/0121

Rechtssatz

Eine Bindung des Beschäftigten an den im Arbeitsvertrag bzw. in dessen Rahmen vom Dienstgeber bestimmten Arbeitsort stellt ein Indiz für die persönliche Abhängigkeit dar vergleiche dazu Mosler in Mosler/Müller/Pfeil (Hrsg.), SV-Kommentar Paragraph 4, Rz 91),