Verwaltungsgerichtshof
18.08.2015
2013/08/0121
Dass die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten grundsätzlich auch im Rahmen eines die Voraussetzungen des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG erfüllenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgen kann, sofern die Merkmale persönlicher Abhängigkeit einer Person vom Empfänger der Arbeit gegenüber jenen persönlicher Unabhängigkeit überwiegen, ist nicht zweifelhaft vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2012, 2009/08/0188, mwN; siehe auch Aigner/Kierein/Kopetzki, Ärztegesetz 19983 Paragraph 3, Anmerkung 2, wonach "Selbständigkeit" iSd Paragraph 3, ÄrzteG nicht dem gleichlautenden arbeitsrechtlichen Begriff gleichzusetzen sei).