Verwaltungsgerichtshof
25.06.2013
2013/08/0093
Die Gewährung eines nach Zeiträumen bemessenen Entgeltes (Zeitlohn) spricht für das Bestehen einer Versicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG.
ECLI:AT:VWGH:2013:2013080093.X12