Verwaltungsgerichtshof
25.06.2013
2013/08/0093
Werden in einem Fall wie den vorliegenden laufend zu erbringende (Dienst)leistungen nur in (zeitliche) Abschnitte zerlegt und zu "Werken" erklärt, um diese zum Gegenstand der Leistungsverpflichtung zu machen, so ist dies bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Paragraph 539 a, ASVG) für die Beurteilung der Pflichtversicherung nicht maßgebend (zu "atomisierten Werkverträgen" vergleiche Mosler, Die sozialversicherungsrechtliche Stellung freier Dienstnehmer, DRdA 2005, 487 ff).
ECLI:AT:VWGH:2013:2013080093.X10