Verwaltungsgerichtshof
25.06.2013
2013/08/0093
In jenen Einzelfällen, in denen die eingeteilten Dienste ausnahmsweise nicht angetreten werden konnten, wurde die ausfallende Arbeitskraft kurzfristig durch den von der beschäftigenden Partei eingerichteten "Journaldienst" ersetzt. Eine solchen kurzfristigen Dienstausfällen (wie zB Krankheit oder sonstige unvorhergesehene Verhinderung) Rechnung tragende organisatorische Maßnahme ist mit einem präsenten Arbeitskräftepool, der einer regelmäßig zu erwartenden, unternehmerisch sinnvollen Fluktuation von unabhängig Beschäftigten Rechnung tragen soll, nicht vergleichbar.
ECLI:AT:VWGH:2013:2013080093.X07