Verwaltungsgerichtshof
15.05.2013
2013/08/0051
Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass ein Dienstverhältnis in persönlicher Abhängigkeit vorliegt, wenn der Dienstnehmer zusätzlich über einen Gewerbeschein verfügt.
ECLI:AT:VWGH:2013:2013080051.X04