Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2013

Geschäftszahl

2013/08/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0078 E 4. Oktober 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Die Erteilung der Approbationsbefugnis innerhalb eines Organs ist grundsätzlich an keine Form gebunden, sie kann daher auch mündlich erfolgen und es muss dem Außenstehenden auch nicht bekannt gemacht werden, aufgrund welcher Umstände der die Erledigung gemäß Paragraph 18, Absatz 4, AVG Genehmigende zu dieser Genehmigung befugt war.