Verwaltungsgerichtshof
29.09.2016
2013/07/0299
GRS wie 2000/07/0029 E 29. Juni 2000 RS 1
Die Bewilligung nach Paragraph 38, Absatz eins, WRG ist zu erteilen, wenn durch das Vorhaben weder öffentliche Interessen beeinträchtigt, noch wasserrechtlich geschützte Rechte Dritter verletzt werden (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0028).